Digitale AMTSSIGNATUR

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Neuhofen an der Krems auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Veröffentlichung der Bildmarke 

Bildmarke Marktgemeinde Neuhofen an der Krems

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie Datei herunterladen: PDFhier: Muster Bildmarke der Marktgemeinde Neuhofen.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems erhalten Sie unter:
Tel. +43 7227 42 55-0 oder E-Mail: gemeinde@neuhofen-krems.at