
Ein Hund kommt ins Haus, was ist zu tun?
Hunde, die älter als 12 Wochen sind, müssen binnen drei Tagen schriftlich beim Gemeindeamt angemeldet werden. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier:
Formular zur Hundeanmeldung
Zusätzlich zum ausgefüllten Formular benötigen Sie zur Anmeldung Ihres Hundes:
- den für das Halten des Hundes erforderlichen Sachkundenachweis
- den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung über mind. 725.000 Euro
- den Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach dem Tierschutzgesetz
Achtung: Der Hundehalter selbst muss über den Sachkundenachweis verfügen, ein Familienmitglied reicht nicht aus! Die Registrierung auf den Chip muss auf den Halter erfolgen!
Jede Veränderung, wie z. B. Beendigung der Hundehaltung, Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) oder Namensänderung ist binnen einer Woche der Gemeinde zu melden.
Wir haben häufige Fragen gesammelt und für Sie gleich beantwortet:
Muss ich einen Kurs absolvieren?
In Oberösterreich dürfen Sie nur mit einem vorzeigbarem "Sachkundenachweis" einen Hund bei sich halten. Dafür ist einmalig ein sechs-stündiger Theoriekurs zu besuchen, bei dem sich alles um die artgerechte Haltung dreht: Gesundheit, Wesen und Verhalten, Kosten für Anschaffung und Haltung sowie Gesetzliche Regelungen. Davon ausgenommen sind Hundebesitzer, die bereits eine andere nachweisbare Ausbildung absolviert haben (bspw. Hundeführer).
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten für Anschaffung und Futter variieren stark. Sprechen Sie hier mit dem Züchter Ihres Vertrauens. Hinzu kommen noch die Kosten für den "Sachkundenachweis" und die jährliche Hundesteuer.
Höhe der Hundeabgabe
Da es sich bei der Hundeabgabe um eine Jahressteuer handelt, wird diese bei unterjähriger Abmeldung nicht rückerstattet.
Wie funktionieren das Chipen und Registrieren?
Die Registrierung des Chips erfolgt beim Tierarzt bzw. können Sie auch selbst mit der ID-Austria durchführen.
Muss ich Exkremente selber entsorgen?
Das Oö. Hundehaltergesetz § 6 Abs. 3 sieht vor, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.
Die Marktgemeinde Neuhofen ist mit den zahlreichen Hundestationen inkl. kostenlosen Kotsäckchen sehr gut aufgestellt. Bitte nehmen Sie diese auch in Anspruch und entfernen Sie die Exkremente Ihres Hundes auch auf Wiesen und Feldern – Rinder, Rehe und nachkommende Spaziergänger werden es Ihnen danken!
Weitere Informationen:
Genauere Informationen zum neuen Hundehaltegesetz 2024 finden sie unter folgendem Link:
https://hundehaltung-ooe.at/
Formular zur Hundeanmeldung
Zuständig