Nationalrat beschließt „Gebührenbremse“

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Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 150 Millionen Euro zur Finanzierung der Senkung bzw. Gleichbelassung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen (Abfall und Kanal). Für Neuhofen bedeutet das Mittel in der Höhe von 113.005 Euro.

Die Marktgemeinde Neuhofen an der Krems hat bereits seit 2018 keine Gebührenerhöhungen für die Abwasserund Abfallbeseitigung vorgenommen. Aufgrund der allgemeinen Teuerungssituation hat der Gemeinderat auch von Erhöhungen in den Jahren 2023 und 2024 abgesehen. Somit wurden Maßnahmen der kommunalen Gebührenbremse gesetzt. Da auch die Gemeinde mit stark erhöhten Preisen für Leistungen von Dritten kämpft, wurde im Jahr 2023 im Bereich Abfall ein finanzieller Abgang erwirtschaftet. Daher wird der Bundeszuschuss dem Gebührenhaushalt Abfall zugewiesen und bringt hier eine Erleichterung für die Jahre 2023 und 2024.

06.08.2024