Marktgemeinde Neuhofen an der Krems
Startseite > Gemeinde > Verwaltung > Abteilungen
Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.