Eine Meldebestätigung gibt Auskunft darüber, seit wann und wo jemand gemeldet ist.
Eine Meldebestätigung kann nur einer Person (Antragssteller) ausgegeben werden. Dazu wird ein gültiger Lichtbildausweis benötigt.
Der Antragssteller / die Antragsstellerin kann sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Diese Person muss sich ebenfalls mittels eines gültigen Lichtbildausweises ausweisen.
Für eine Meldebestätigung sind folgende Abgaben zu entrichten:
- Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: € 2,10
- Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister: € 3,00
- Eingabegebühr im Fall einer schriftlichen Antragsstellung: € 14,30
- Ausfertigungsgebühr, wenn die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte Person oder Institution gerichtet ist: € 14,30
Bei offenen Fragen helfen Ihnen unsere BürgerservicemitarbeiterInnen sehr gerne weiter!