Der erste Schritt zu Ihrer Eheschließung bzw. Begründung einer EP ist die Reservierung Ihres Trauungstermins und Bekanntgabe Ihrer Personaldaten. Dies nehmen Sie bitte alsbald telefonisch vor. Vor der Eheschließung muss das Standesamt in einer mündlichen Verhandlung die Ehefähigkeit der Verlobten aufgrund der vorgelegten Urkunden ermitteln. Bei dieser mündlichen Verhandlung müssen grundsätzlich beide Verlobte anwesend sein. Es wird sodann eine Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") angefertigt, welche 6 Monate gültig ist.
Im Zuge dessen werden die Personaldaten überprüft, die künftige Namensführung bestimmt und der Trauungsablauf besprochen. Auch die Gebühren sind bei diesem Termin zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren und welche Dokumente im konkreten Fall vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem Link Familie & Partnerschaft oder erfragen Sie telefonisch unter +43 722 42 55 15.