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✅ Pflicht zur Räumung und zum Streuen im Ortsgebiet für Eigentümer:innen von Liegenschaften
- Zwischen 6 und 22 Uhr müssen Eigentümer:innen dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser entlang ihrer Liegenschaft innerhalb von 3 Metern Breite vom Schnee befreit sind.
- Bei Schnee und Glatteis ist zusätzlich Streuen vorgeschrieben.
- Gibt es keinen Gehsteig, so muss der Straßenrand mit einer Breite von 1 Meter geräumt und bestreut werden.
- In Fußgängerzonen oder Wohnstraßen ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein 1 Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.
🏠 Weitere wichtige Pflichten
- Die Pflicht gilt auch für Eigentümer:innen von Verkaufshütten.
- Ausgenommen von der Pflicht sind unbebaute, land- und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften.
- Zusätzlich müssen jederzeit Schneewechten und Eisbildungen von Dächern von Gebäuden, die an der Straße gelegen sind, uneingeschränkt entfernt werden.
- Bei der Räumung und Entfernung von Dachlawinen darf niemand gefährdet oder behindert werden. Gegebenenfalls müssen Stellen abgesperrt oder gekennzeichnet werden.
🛠 Übertragung der Pflicht & Sonderfälle
- Wird die Räum- und Streupflicht an ein Unternehmen übertragen (z. B. Schneeräumdienst), so übernimmt dieses Unternehmen die genannten Pflichten.
- Wenn durch Schneepflüge der Straßenverwaltung Schnee auf den Gehsteig geschoben wird, muss dieser Schnee von der Grundstückseigentümer:in ebenfalls entfernt werden.
- Für das Ablagern von Schnee aus dem Haus oder Grundstück auf der Straße ist eine Bewilligung erforderlich.
❄️ Ausnahme bei starkem Schneefall & außerhalb des Ortsgebiets
- Bei andauernd starkem Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos wäre.
- Außerhalb des Ortsgebiets gilt diese Räum- und Streupflicht laut Straßenverkehrsordnung nicht. Allerdings gilt dort die allgemeine Haftung des Wegehalters bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.
Die Rechtsgrundlagen dazu finden sie unter folgendem Link: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311