Die Anzeige der Geburt wird von der Hebamme oder vom Arzt beim Standesamt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- Heiratsurkunde der Eltern
- Meldenachweise beider Elternteile
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühr für die Geburtsurkunde € 8,60