Meldeangelegenheiten

Der Bezug einer neuen Unterkunft ist binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt zu melden. Bei der Anmeldung wird die Abmeldung an der vorherigen Adresse automatisch durchgeführt.

  • folgende Dokumente sind mitzubringen:
    • Lichtbilsausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein),
    • Reisepass (bei fremder Staatsangehörigkeit),
    • Geburtsurkunde,
    • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Verleihungsbescheid,
    • Heiratsurkunde (aller Vorehen),
    • bei Namensänderung (entsprechender Nachweis),
    • Unterschrift des Unterkunftgebers auf dem Ummeldeantrag

Zuständig