Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

2) Meldezettel - erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und der Unterkunftnehmerin/dem Unterkunftnehmer unterschrieben.

Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Meldezettel vom bisherigen Wohnsitz (die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zur „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentlichen Urkunden

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde, bei fremden Staatsbürgern den Nachweis über die Staatsangehörigkeit der Eltern

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: wird vom Gemeindeamt auf Grund der Mitteilung des Standesamtes, welches den Sterbefall beurkundet hat, automatisch durchgeführt.

Abmeldung bei Umzug im Inland: Sie brauchen nur auf das Gemeindeamt des neuen Wohnsitzes gehen und dort wird bei der Anmeldung auch gleichzeitig die Abmeldung durchgeführt.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: bis zu 3 Tage vorher kann die Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde vorgenommen werden.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass).

Zuständig