Aufschließungsbeitrag Kanal (§ 26 Raumordnungsgesetz)

Summe aus € 1,45/ m² x Grundstücksfläche in m² (fällig jährlich in 5 Teilbeträgen)

Der Betrag wird bei einer Bebauung des Grundstückes auf die Kanalanschlussgebühr angerechnet!

Der Aufschließungsbeitrag errechnet sich für unbebaute Grundstücke, die von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang, nicht mehr als 50 m entfernt liegen.