Aufschließungsbeitrag Straße (§ 26 Raumordnungsgesetz)

Herstellung der öffentlichen Verkehrsflächen:

  Grundstücksfläche x 3 m x € 72,00 / m² (keine MwSt.)

-60 % Ermäßigung für Kleinhausbauten (max. 3 Whg.) und Bauten mit Landeswohnbauförderung bzw. Bauten für gewerbliche, landwirtschaftliche oder öffentliche und gemeinnützige Zwecke.

Die Vorschreibung erfolgt zur Hälfte nach Herstellung des Unterbaues, der Rest nach der Asphaltierung.