Kanalbenützungsgebühr

Diese besteht aus einer Gebühr und einer verbrauchsabhängigen Benützungsgebühr

Grundgebühr jährlich:                          € 1,28 inkl. 10% Mwst./ m² verbauter Fläche

verbrauchsabhängige Grundgebühr:   € 2,06 inkl. 10% Mwst./ m³ Trink- und Nutzwasser

 

Für alle Eigentümer, deren Grundstücke und Bauwerke an das gemeindeeigene, öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind und darüber hinaus eine betriebsfähige (eigene oder gemeinschaftliche) Anlage zur Trink- oder Nutzwasserversorgung (z. B. Brunnen, Regenwasseraufbereitungsanlagen, Quellen, Widderanlagen) in Betrieb haben oder keine entsprechende Messvorrichtung installiert ist, gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:

Für die Bemessung der Kanalbenützungsgebühr werden zu Beginn jedes Quartales eines Jahres pro gemeldeter Person (lt. Melderegister) der angeschlossenen Liegenschaft 12,25 m³ Abwasser zugrunde gelegt. (p.a. 50 m³ : 4)