Verkehrsflächenbeitrag (§ 19 Bauordnung)

Verkehrsflächenbeitrag (§ 19 Bauordnung) 

√ (Grundstücksfläche x 3 m x EUR 81,00 / m2 )

 - 60 % Ermäßigung für Kleinhausbauten (max. 3 Whg.) und Bauten mit Landeswohnförderung bzw. Bauten für gewerbliche, landwirtschaftliche oder öffentliche und gemeinnützige Zwecke.