Die Verpflichtung besteht für unbebaute Grundstücke, welche an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden könnten und bereits eine Mindestanschlussgebühr lt. KAG-Ordnung entrichtet wurde.
Bereitstellungsgebühr: 0,45 Euro pro m² zzgl. 10% USt.
Die Bereitstellungsgebühr endet mit dem tatsächlichen Anschluss an das Kanalnetz
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