Bereitstellungsgebühr (§ 3a Kanalgebührenordnung)

Die Verpflichtung besteht für unbebaute Grundstücke, welche an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden könnten und bereits eine Mindestanschlussgebühr lt. KAG-Ordnung entrichtet wurde.

Bereitstellungsgebühr: 0,45 Euro pro m² zzgl. 10% USt.

Die Bereitstellungsgebühr endet mit dem tatsächlichen Anschluss an das Kanalnetz