3% der Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlade ist die Summe der Arbeitslöhne (brutto), die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer der in der Gemeinde liegenden Dienststätte des Unternehmens ausbezahlt werden.
Übersteigt die monatliche Bruttolohn und -Gehaltssumme € 1.460,-- nicht, kann ein Freibetrag von € 1.095,-- abgezogen werden.
Die Kommunalsteuer ist bis 15. des Folgemonats an die Gemeinde zu entrichten.
Sollte die Jahressteuererklärung nicht mittels FinanzOnline durchgeführt werden können, ist diese bis spätestens 31. März des Folgejahres beim Gemeindeamt abzugeben.
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